Altersvorsorgedepot · ab 1. Januar 2027

Ihr Eigentum schneller schuldenfrei.
Der Staat zahlt mit.

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihre staatliche Förderung – und sehen Sie, was sie für Ihr Zuhause bedeutet.

KostenlosUnverbindlichPersönlicher Berater
Ihre Förderung in 3 Angaben
 
2
Bis 300 € Zulage je Kind und Jahr
Staatliche Förderung pro Jahr
–
€ SIE STAAT
Sie 0 € + Staat 0 €
Im Sparschwein nach einem Jahr0 €
So setzt sich Ihre Förderung zusammen
Kostenlos · Unverbindlich · Wir rufen Sie an
Erst sehen, was das für meine Immobilie bedeutet
Ihr Investment über die Jahre

So wächst Ihr Depot

Was Sie einzahlen, was der Staat dazulegt und was die Anlage daraus macht.

Ihre Annahmen
Annahme, keine Garantie. Für zertifizierte Standarddepots sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % p. a. gedeckelt (§ 7d AltZertG n. F.).
Sie zahlen ein–
Der Staat legt dazu–
Erträge (Annahme)–
Depotwert am Ende–
Depotwert nach Jahren
EigenbeitragStaatliche ZulagenErträge
Als Tabelle anzeigen
Kostenlos · Unverbindlich
Und was heißt das für meine Immobilie?
So nutzen Sie die Förderung

Wie viel Ihres Hauses ist am Ende
der Zinsbindung abbezahlt?

Das aufgebaute Kapital können Sie für Ihr selbstgenutztes Zuhause einsetzen und damit einen Teil Ihrer Restschuld ablösen.

01

Sparen mit Zulagen

Sie zahlen monatlich ein, der Staat legt Zulagen obendrauf.

02

Kapital aufbauen

Bis zum Ende Ihrer Zinsbindung wächst Ihr Depot, angelegt z. B. in ETFs.

03

Restschuld senken

Sie lösen mit dem Depot einen Teil Ihres Darlehens ab: weniger Schulden, weniger Zinsen.

Ihr Darlehen
Je höher die Rendite, desto mehr Restschuld können Sie ablösen. Annahme, keine Garantie.
Ihr Haus am Ende der Zinsbindung
– abbezahlt

statt – ohne Depot · – mehr dank Förderung

Durch Ihre RatenDurch das DepotRestschuld
Depot am Ende der Zinsbindung ( Rendite)–
Restschuld ohne Depot–
Restschuld mit Depot–
Zinsersparnis pro Jahr–
Wir rechnen Ihren Fall mit echten Zahlen durch · kostenlos
Warum nicht einfach beim Neobroker?
Depot allein oder mit Plan?

Ein Depot eröffnen kann jeder.
Den Plan dazu nicht.

Zulagen, Immobilie, Zinsbindung und Steuern müssen zusammenpassen. Genau da entscheidet sich, ob die Förderung bei Ihnen wirklich ankommt.

Allein

Depot allein

z. B. über eine App wie Trade Republic oder Scalable Capital, ohne persönliche Beratung

  • Zulagen selbst beantragen und jedes Jahr prüfen
  • Günstigerprüfung und Steuervorteil selbst im Blick behalten
  • Entnahme für die Immobilie bleibt Ihre Aufgabe
  • Kinderzulagen und Partner-Vertrag selbst koordinieren
  • Bei Fragen: Hotline oder Chatbot
Begleitet

Mit persönlichem Plan

Ihr Berater richtet alles ein und begleitet Sie bis zur Entnahme

  • Zulagen vollständig geprüft und optimiert
  • Zulagen und Steuervorteil aufeinander abgestimmt
  • Entnahme auf Ihre Zinsbindung abgestimmt
  • Alle Zulagen der Familie sauber verteilt
  • Bei Fragen: Ihr persönlicher Berater

Häufige Fragen

Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), Stand Oktober 2026.

Kann ich das Depot wirklich für meine Immobilie nutzen?

Ja. Das Gesetz erlaubt es, das geförderte Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase ganz oder teilweise für eine selbstgenutzte Wohnung zu verwenden, ausdrücklich auch „zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens“. Mindestens 3.000 € müssen eingesetzt werden (§ 92a EStG n. F.). Der entnommene Betrag wird im Wohnförderkonto erfasst und ab Rentenbeginn über fünf Jahre verteilt versteuert.

Warum bekomme ich manchmal zusätzlich Geld vom Finanzamt?

Beiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10a EStG). Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuerabzug für Sie günstiger ist als die Zulagen (Günstigerprüfung). Ist er höher, erhalten Sie die Differenz als Erstattung. Bei Familien mit mehreren Kindern sind die Zulagen meist höher, dann gibt es keine zusätzliche Erstattung.

Wer bekommt die Kinderzulage?

Die Kinderzulage beträgt je Kind 100 % Ihrer Beiträge, höchstens 300 € pro Kind und Jahr, solange Kindergeld gezahlt wird. Sie wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kindergeld erhält; verheiratete Eltern können sie gemeinsam dem anderen Elternteil zuordnen (§ 85 EStG n. F.). Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr.

Muss ich Zulagen zurückzahlen?

Bei einer Verwendung für die selbstgenutzte Wohnung nicht. Zurückgezahlt werden muss nur bei förderschädlicher Verwendung, etwa wenn die Selbstnutzung dauerhaft aufgegeben wird und nicht in eine neue selbstgenutzte Wohnung reinvestiert wird. Ausnahmen gibt es z. B. bei beruflich bedingtem Umzug oder Pflegebedürftigkeit. Ihren konkreten Fall besprechen wir im Gespräch.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Unmittelbar förderberechtigt sind u. a. in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, Beamte und ab 2027 auch Selbstständige. Ehepartner ohne eigene Berechtigung können über einen eigenen Vertrag eine Grundzulage von bis zu 175 € erhalten. Ob und wie Sie förderberechtigt sind, prüfen wir im Gespräch für Sie.

Was kostet die Beratung?

Nichts. Die Beratung ist für Sie kostenlos, Sie zahlen uns kein Honorar. Wir werden von der Gesellschaft vergütet, über die Ihr Altersvorsorgedepot abgeschlossen wird. Das ist bei Vermittlern üblich und in unserer Erstinformation offengelegt.

Jedes Förderjahr zählt.
Ab 1. Januar 2027 geht es los.

In einem kurzen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie viel Förderung Sie bekommen und wie Sie Ihre Immobilie damit schneller abbezahlen.

Kostenlos · Unverbindlich · Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Ihre Förderung–